Gewährleistung und Garantie

Letzte Aktualisierung: 06. April 2026

1. Gesetzliche Gewährleistung

Für Verbraucher gilt bei beweglichen Waren grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Diese betrifft Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren.

  • Bei neuen Waren grundsätzlich: 2 Jahre ab Übergabe
  • Bei gebrauchten beweglichen Waren kann gegenüber Verbrauchern im Einzelfall eine Verkürzung auf 1 Jahr vereinbart werden, sofern dies ausdrücklich erfolgt

Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Ihre zwingenden Verbraucherrechte werden durch eine freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.

2. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

  • Gewährleistung: gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden waren
  • Garantie: freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers

Sofern für ein Produkt eine Herstellergarantie oder zusätzliche Händlergarantie besteht, gelten ergänzend die jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.

3. Ablauf im Gewährleistungsfall

  1. Kontaktaufnahme per E-Mail an info@tothcarparts.net
  2. Übermittlung der Bestell- oder Rechnungsdaten sowie einer kurzen Fehlerbeschreibung
  3. Falls für die Prüfung erforderlich: Fotos, Diagnosedaten oder zusätzliche Unterlagen
  4. Rücksendung der Ware nach Abstimmung mit unserem Support an die mitgeteilte Rücksendeadresse
  5. Prüfung des Mangels intern, durch Lieferanten oder Hersteller

4. Gesetzliche Rechtsbehelfe

Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, erfolgt die Abwicklung nach den gesetzlichen Vorgaben.

  • Primär: Verbesserung (Reparatur), sofern sinnvoll und möglich
  • Oder: Austausch der Ware
  • Sekundär: Preisminderung oder Vertragsauflösung, wenn Verbesserung oder Austausch nicht möglich, nicht tunlich oder fehlgeschlagen sind

Welche Abhilfe im Einzelfall erfolgt, richtet sich nach Art des Produkts, der Zumutbarkeit, der Verfügbarkeit und den gesetzlichen Vorgaben.

5. Produktspezifische Prüfunterlagen

Bei bestimmten technischen Fahrzeugteilen können zur sachgerechten Prüfung zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, insbesondere wenn die Fehlerursache nur so nachvollziehbar ist.

  • Elektronische Bauteile: Fehlerbeschreibung, Diagnosedaten oder Fehlercode-Auslese können für die Prüfung erforderlich sein
  • Turbolader: Angaben zur Ölversorgung, zum Einbauumfeld und gegebenenfalls Nachweise über erforderliche Begleitmaßnahmen können verlangt werden
  • Klimakompressoren: je nach Produkt können Angaben zu Spülung, Trockner/Filter und fachgerechter Inbetriebnahme notwendig sein
  • Motorische Komponenten: je nach Schadensbild können zusätzliche technische Unterlagen oder Werkstattbefunde erforderlich sein

Solche Unterlagen dienen ausschließlich der technischen Prüfung des geltend gemachten Mangels. Gesetzliche Verbraucherrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.

6. Fälle ohne Gewährleistungsanspruch

  • Normale Abnutzung oder üblicher Verschleiß
  • Unsachgemäße Verwendung, Fehlmontage oder zweckwidriger Einsatz
  • Äußere Einwirkungen, Unfälle oder Folgeschäden außerhalb des Produktmangels
  • Eigenmächtige Veränderungen, Zerlegung oder unsachgemäße Bearbeitung der Ware
  • Schäden, die nicht auf einen bei Übergabe vorhandenen Mangel zurückzuführen sind

7. Wichtige Hinweise für Online-Bestellungen

  • Das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen ist von der Gewährleistung zu unterscheiden.
  • Bei berechtigten Gewährleistungsfällen erfolgt die Abwicklung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Prüfung einer Reklamation kann – je nach Produktgruppe – intern oder durch Hersteller bzw. Lieferanten erfolgen.
Diese Seite dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zwingendes österreichisches Verbraucherrecht, sowie gegebenenfalls gesonderte Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiegebers.
Weitere Informationen zu Bestellung, Lieferung, Rücktritt und allgemeinen Vertragsbedingungen finden Sie in unseren AGB.