Letzte Aktualisierung: 06. April 2026
Für Verbraucher gilt bei beweglichen Waren grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Diese betrifft Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren.
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Ihre zwingenden Verbraucherrechte werden durch eine freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.
Sofern für ein Produkt eine Herstellergarantie oder zusätzliche Händlergarantie besteht, gelten ergänzend die jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, erfolgt die Abwicklung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Welche Abhilfe im Einzelfall erfolgt, richtet sich nach Art des Produkts, der Zumutbarkeit, der Verfügbarkeit und den gesetzlichen Vorgaben.
Bei bestimmten technischen Fahrzeugteilen können zur sachgerechten Prüfung zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, insbesondere wenn die Fehlerursache nur so nachvollziehbar ist.
Solche Unterlagen dienen ausschließlich der technischen Prüfung des geltend gemachten Mangels. Gesetzliche Verbraucherrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.